to shopping cart
to cart for brochures

Urlaub mit Hund

Urlaub mit Hund

Verordnung über die Pflichten der Hundehalter

Damit das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden oder Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden, gibt es folgende Verordnung von der jeweiligen Gemeinde über die Pflichten der Hundehalter.

Maulkorbpflicht

  • Gemeinde Arzl im Pitztal: In öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Gemeinde Wenns: In öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Gemeinde Jerzens: In öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen, Kinderspielplätze, religiöse Anlagen und sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen.
  • Gemeinde St. Leonhard i. P.: Die Gemeinde kann erforderlichenfalls (durch Verordnung) bestimmen, dass an bestimmten Orten ein Maulkorb- und/oder Leinenzwang besteht. Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Leinenzwang

Hunde dürfen im gesamten Tal nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.

  • Gemeinde Arzl im Pitztal: 1. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft und Ortsteile, ausgenommen innerhalb von privaten Gebäuden oder ausreichend eingefriedeten Grundstücken - 2. sowie auf allen Wiesen, Feldern und Wegen.
  • Gemeinde Wenns: An öffentlichen Orten im Ortsgebiet, sowie in öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Stiegenhäusern/Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, Weide- und Almgebieten.
  • Gemeinde Jerzens: Hunde sind an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen: in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen, Kinderspielplätze, religiöse Anlagen und sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen.
  • Gemeinde St. Leonhard i. P.: Die Gemeinde kann erforderlichenfalls (durch Verordnung) bestimmen, dass an bestimmten Orten ein Maulkorb- und/oder Leinenzwang besteht. Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Hundekotaufnahmepflicht

Gültig für alle Gemeinden im Pitztal: Der Hundehalter und alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit mit Hunden bewegen, haben dafür zu sorgen, dass das gesamte Gemeindegebiet (insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze, religiöse Anlagen, Verkehrsflächen und Geh- und Spazierwege) nicht durch Hundekot verunreinigt wird. Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden sind verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigen unverzüglich zu entfernen und diese in Abfallbehälter zu entsorgen.

Zusammenfassung aller 4 Gemeinden im Pitztal 29.05.2019

Information

Webcams

Information

Weather

Information

6 open lifts

Öffungszeiten

Now open

Angebot suchen

Search for offers